Die Aufbewahrung von Planungsunterlagen im Architekturbüro ist immer wieder Thema in der Fachpresse. Insbesondere wird oft die Frage gestellt, ob und wie lange Unterlagen für abgeschlossene Bauvorhaben aufzubewahren sind. Eine generelle Regelung zu den Aufbewahrungsfristen besteht nicht, sie wäre aus räumlichen und büroorgnisatorischen Gründen sehr unbefriedigend.

Bauantragsformulare, Details, Skizzen, Ausschreibungsunterlagen und Schriftverkehr archivieren wir selbstverständlich digital über mehrere Sicherungen. Unsere Planablage erfolgt hingegen neben der digitalen Aufbewahrung in weiten Teilen noch sehr tradtionell über die althergebrachten Planschränke. Diese füllen nach 25 jahren Bürobetrieb mittlerweile ganze Kellerräume…

Zudem werden für Bauherrenbesprechungen oftmals umfangreiche Plansätze mehrfach inhouse gedruckt und warten hinterher über längere Zeit auf ihren korrekten platz in der Registratur. Insofern ist es aus organisatorischen Gründen wieder mal allerhöchste Zeit für ein „clean up“.

Wir nehmen uns das für die kommenden 14 Tage vor und möchten Sie darauf hinweisen, dass damit die üblichen Büro- und persönlichen Sprechzeiten in der Zeit vom 25. Juli bis 1. August 2018 nur eingeschränkt möglich sein werden und wir hin und wieder auch nur mobil erreichbar sind.