Die Stadt Creußen verfügt seit dem 20.05.1994 über den rechtskräftigen Bebauungsplan „Bühl 4 – Erweiterung“. Mit Datum 30.04.2001 trat die 1. Änderung aufgrund der Grundstücksteilung der westlichen Parzelle in Kraft. Der Bebauungsplan wurde bislang nicht umgesetzt.

Nachdem das Areal „Bühl 4 – Erweiterung“ mit anfänglich 4 Parzellen bislang nicht bebaut wurde und auch nach der Grundstücksteilung, welche die 1. Änderung zum Bebauungsplan begründete, keine Bebauung erfolgte, hat sich die Stadt Creußen entschieden, den Bebauungsplan nochmals ändern zu lassen.

Nach wie vor ist es möglich, die ursprüngliche Struktur umzusetzen und auch die geteilte Parzelle kann entsprechend vorhandener Rechtskraft bebaut werden.

Abweichend von der Altplanung aus dem Jahr 1994 sieht die 2. Änderung jedoch zusätzlich zu den derzeit rechtskräftigen Festsetzungen eine Bebauung mit höherer Flexibilität vor, bspw. durch zweigeschossige flachgedeckte Baukörper in zeitgemäßer nachhaltiger Bauweise. Das Baufenster wurde dahingehend weiter geöffnet und die Stellung von Gebäuden und Garagen nicht festgeschrieben.

Von der nun beabsichtigten 2. Änderung der Bebauungsplanes erhofft sich die Stadt infolge schlanker Festsetzungen einen neuen Anschub zur Besiedelung der seit mehr 25 Jahren unbebauten Flächen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im Rahmen der Auslegungsfrist während der Öffnungszeiten der Bauverwaltung im Rathaus Creußen eingesehen werden.