Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Neubau: Förderanträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wieder möglich.
Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr. Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert (Stand: 21.04.2022).
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www.kfw.de