Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Neubau: Förderanträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse / Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wieder möglich.

Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubau­förderung wieder Anträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse / Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für die Effizienz­haus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausge­schöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr. Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungs­zusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert (Stand: 21.04.2022).

Weitere Informationen per Mausklick
www.kfw.de