Der Schulverband Creußen und die Marktgemeinde Schnabelwaid haben unser Büro Mitte März 2018 mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen beauftragt.

Im Einzelnen bedeutet das für uns, dass wir für das Bewerbungsverfahren die örtliche Situation der beiden Schulen und den Zustand der Gebäude bautechnisch beurteilen, die schulische Infrastruktur bewerten, bisherige Sanierungsmaßnahmen erörtern und bauliche Mängel feststellen müssen. Daraus resulieren dann in Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort und mit den Referenten der Fördergeber die zu ergreifenden förderfähigen Maßnahmen, die mit genauer Beschreibung und geschätzten Baukosten zu unterlegen sind. Eine absolut komplexe und zeitlich herausfordernde Aufgabe, denn die Bewerbungsfrist endet bereits am 27. April 2018!

Der Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm geht ein Bewerbungsverfahren voraus. Gemeinden und Gemeindeverbände, die die Antragsberechtigung erfüllen, können sich mit ihren Projekten direkt bei den jeweiligen Bezirksregierungen um Aufnahme in das Förderprogramm bewerben.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen eingerichtet. Zur Umsetzung hatte der Freistaat Bayern das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt. Der Bund verdoppelt jetzt seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden Euro. Auf den Freistaat entfällt ein Anteil von 293,048 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Zur Umsetzung der Förderung in Bayern hat der Freistaat das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt.

Umsetzung

Die Umsetzung des Programms lehnt sich an das erfolgreiche Kommunalinvestitionsprogramm an. Mit der Umsetzung werden wiederum die Bezirksregierungen betraut. Zur Auswahl der Förderprojekte werden an den Regierungen wie beim KIP Beiräte eingerichtet, in denen beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein werden. Die Gesamtmittel teilen sich auf die Regierungsbezirke auf.

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden. Als förderfähige Maßnahmen kommen beispielsweise energetische Sanierungen oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Betracht.
  • Zu Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die nicht zu einer Schule gehören, sind förderfähig, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt.
  • Im Rahmen der Sanierung, des Umbaus, der Erweiterung und des Ersatzbaus einer Schule sind auch entsprechende Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (zum Beispiel Horte) förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können. Eine Zuordnung einer solchen Einrichtung zu einer Schule ist insbesondere dann gegeben, wenn eine gemeinsame Trägerschaft oder eine Kooperationsvereinbarung und eine räumliche Nähe zwischen Schulgebäude und Gebäude der Betreuungseinrichtung bestehen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Nachfolgend Bestandsfotos der Schulen Creußen und Schnabelwaid.

 

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