Der Entwässerungsplan für Haus und Grundstück zeigt auf, wie das anfallende Regenwasser und das im Alltag anfallende Hausabwasser in das öffentliche Kanalnetz gelangen.

Alle Haus- und Grundstückseigentümer verpflichten sich damit, an die Kanalisation anzuschließen. Auch Rückhaltesysteme sind im Entwässerungsplan darzustellen, ebenso ist die Ableitung des Oberflächenwassers von Zufahrten und Stellflächen nachzuweisen.

Gesetzliche Grundlage bilden dabei örtliche Satzungen, die Regelungen der Landesbauordnungen, sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften.

Unser Büro erstellt diese Entwässerungsplanungen bereits im Rahmen der Genehmigungsplanung. Sie liegen dem Bauantrag bei und dienen im späteren Verlauf den Installateuren zur Ausführung.